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Eine Frau wird in den Oberarm geimpft
Bevor es juckt und behandelt werden muss: Die HPV-Impfung kann vor bestimmten Virustypen schützen, die Feigwarzen verursachen.
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HPV-Impfung kann auch vor Genitalwarzen schützen

Humane Papillomviren (HPV) können bestimmte Krebsarten auslösen. Und nicht nur das: Eine Infektion mit ihnen kann auch für unangenehme Warzen an Penis oder Vulva sorgen. Was man dazu wissen muss.

Veröffentlicht: Freitag, 27.02.2026 07:00

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Weit verbreitete Viren

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Berlin (dpa/tmn) - Huch, warum habe ich auf einmal kleine Hubbel im Intimbereich? Wer so eine Beobachtung an Penis oder Vulva macht, ist erst einmal beunruhigt. 

Gut möglich, dass es sich dabei um Feigwarzen, auch Genitalwarzen genannt, handelt. Diese gutartigen Hautveränderungen zählen zu den häufigsten sexuell übertragbaren Krankheiten. 

Die Warzen können einzeln oder in Gruppen vorkommen und haben meist einen Durchmesser von einem bis fünf Millimeter, erklärt das Portal «gesundheitsinformation.de». Manchmal sind sie etwas dunkler als die Haut, die sie umgibt. 

Ausgelöst werden Feigwarzen durch bestimmte Humane Papillomviren (HPV), so die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) und die Deutsche STI Gesellschaft (DSTIG). Das ist eine Gruppe von Viren, von denen einige Typen auch Krebsarten wie Gebärmutterhals- oder Analkrebs auslösen können.

Kondome bieten Schutz - aber manchmal nicht genug

HPV gelten als hochansteckend. Übertragen werden sie bei engem Körperkontakt über Haut und Schleimhäute - etwa beim Sex. Durch winzig kleine Verletzungen, etwa durch eine vorangegangene Intimrasur, finden die Viren den Weg in die Haut. 

«Kondome bieten nur einen begrenzten Schutz, da die Viren auch über infizierte Hautareale außerhalb des Kondoms übertragen werden können», so Norbert Brockmeyer, Präsident der Deutschen STI Gesellschaft. 

Übrigens: Nicht jede Infektion mit den entsprechenden HPV-Typen führt automatisch zu Feigwarzen. Und: Es können zudem, wie es auf «gesundheitsinformation.de» heißt, mehrere Monate zwischen der Ansteckung und dem Auftauchen von Feigwarzen vergehen. Bei Frauen sind es im Durchschnitt drei Monate, bei Männern sogar elf. 

Die Behandlung ist oft langwierig 

Sie können jucken, schmerzen aber nur selten: Feigwarzen sind lästig, aber immerhin nicht gefährlich. Sie können zwar von allein abheilen - darauf verlassen kann man sich aber nicht. Am besten sucht man bei Verdacht auf Feigwarzen Gynäkologin, Urologen oder Hautärztin auf. 

Es gibt verschiedene Therapiemöglichkeiten, die zum Teil auch kombiniert werden. Es gibt der DDG und der DSTIG zufolge: 

  • die Kryotherapie, bei der die Warze mittels flüssigen Stickstoffs entfernt wird
  • die Laserablation, bei der durch Laserimpulse das betroffene Gewebe verdampft wird
  • chirurgische Maßnahmen
  • Cremes, die auf das Immunsystem einwirken und über viele Wochen aufgetragen werden müssen 

Ein HPV-Impfstoff schützt auch vor Feigwarzen

Wer eine HPV-Impfung bekommen hat, wird womöglich keine Erfahrung mit Feigwarzen machen. Die Grundidee hinter der Immunisierung ist zwar der Schutz vor HPV-assoziierten Krebsarten und ihren Vorstufen. 

Einer von zwei hierzulande zugelassenen HPV-Impfstoffen - Gardasil 9 - schützt jedoch auch vor den Typen, die Feigwarzen auslösen können, so das Robert Koch-Institut (RKI). 

Auch Jungen wird die HPV-Impfung empfohlen

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt die HPV-Impfung allen Mädchen und Jungen zwischen 9 und 14 Jahren. Für einen vollständigen Impfschutz braucht es zwei Impfdosen. Die zweite ist dabei 5 bis 13 Monate nach der ersten dran. Idealerweise ist die Impfung vor dem ersten Sex schon erledigt. 

Wurde die Impfung verpasst, sollte sie der Empfehlung zufolge bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden. Gut zu wissen: Dann sind drei Impfdosen notwendig. 

Übrigens kann eine HPV-Impfung auch im Erwachsenenalter noch sinnvoll sein. Das bespricht man am besten mit Arzt oder Ärztin. Wermutstropfen: Eine Kassenleistung ist die Impfung dann nicht mehr. Sie kostet rund 600 Euro. Immerhin: Viele Krankenkassen übernehmen bis zu einer bestimmten Altersgrenze - 26 Jahre beispielsweise - die Kosten freiwillig.

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© dpa-infocom, dpa:260227-930-742957/1
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